Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Erste Hilfe Fort-Bildung

Kontakt

Mathias Rosenbusch

Telefon 03683 6967-16
nhg(at)drk-schmalkalden(dot)de

In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse.
Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer.
Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen.
Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen.
Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf. In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen.
Und Sie üben viele Not-Fälle selbst.
Man sagt auch:
Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis.
So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung.
Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe - Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download
  • Wichtige Hinweise

    Kündigung / Rücktritt
    Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Rücktritte sind schriftlich an nhg(at)drk-schmalkalden(dot)de zu melden. Personen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Mündliche Absagen werden nicht berücksichtigt.

    Sicherheitshinweise

    Häufige Fragen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Kostenübernahme durch BG

    Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

    Ausnahmen: