Erste-Hilfe-Kurse

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind wendet sich an Eltern, Erzieher und alle, die mit Kindern zu tun haben.

Für Senioren und Junggebliebene: Erfahren Sie, wie Sie in typischen Notfällen mit älteren Menschen richtig helfen.

Lernen Sie in unseren praxisnahen Kursen, wie Sie mit einfachsten Handgriffen Menschenleben retten.

Der Rotkreuzkurs EH Sport wendet sich besonders an alle aktiven Sportler, deren Betreuer, Übungsleiter und Trainer.

Der plötzliche Herztod („Herzkasper“) tritt ohne Vorwarnung ein und kann jeden, zu jeder Zeit und überall treffen.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind wendet sich an Eltern, Erzieher und alle, die mit Kindern zu tun haben.

Für Senioren und Junggebliebene: Erfahren Sie, wie Sie in typischen Notfällen mit älteren Menschen richtig helfen.

Lernen Sie in unseren praxisnahen Kursen, wie Sie mit einfachsten Handgriffen Menschenleben retten.

Der Rotkreuzkurs EH Sport wendet sich besonders an alle aktiven Sportler, deren Betreuer, Übungsleiter und Trainer.

Der plötzliche Herztod („Herzkasper“) tritt ohne Vorwarnung ein und kann jeden, zu jeder Zeit und überall treffen.

  • Wichtige Hinweise

    Kündigung / Rücktritt
    Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Rücktritte sind schriftlich an nhg(at)drk-schmalkalden(dot)de zu melden. Personen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Mündliche Absagen werden nicht berücksichtigt.

    Sicherheitshinweise

    Häufige Fragen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Kostenübernahme durch BG

    Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

    Ausnahmen: