Erste Hilfe für SportgruppenFoto: P. Citoler / DRK
Rotkreuzkurs

Erste Hilfe für sportlich Aktive

Kontakt

Mathias Rosenbusch

Telefon 03683 6967-16
nhg(at)drk-schmalkalden(dot)de

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für sportlich Aktive wendet sich besonders an Sportler*innen, deren Betreuer*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen, usw. Es werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt.

Erste Hilfe für SportgruppenFoto: P. Citoler / DRK

Themen und Anwendungen

Sport ist eine beliebte und weit verbreitete Freizeitaktivität, die ständig neue Anhänger für sich begeistern kann. Leider kommt es dabei immer wieder zu Verletzungen und Unfällen. In unserem speziellen Erste Hilfe Lehrgang für Sportler geht es darum, vor unnötigen Gefahren zu warnen und praktikable, medizinisch aktuelle Maßnahmen zu vermitteln, mit denen Folgeerscheinungen von Sportunfällen, wie Sportschäden oder bleibende Invalidität, gekonnt vermieden werden können. 

In diesem Lehrgang lernen Sie die typischen Verletzungen im Sportbereich kennen. Sie besprechen Maßnahmen, um Verletzungen zu vermeiden und lernen, wie Sie erlittene Verletzungen fachmännisch versorgen können. Zum Beispiel:

  • Verletzungen des Bewegungsapparates
  • Überlastungsschäden
  • Störung von Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
  • Versorgung von Verletzungen
  • Vermeiden von Sportunfällen
  • Wichtige Hinweise

    Kündigung / Rücktritt
    Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Beginn der Ausbildungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Rücktritte sind schriftlich an nhg(at)drk-schmalkalden(dot)de zu melden. Personen, die ohne fristgemäße Rücktrittserklärung fernbleiben, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Mündliche Absagen werden nicht berücksichtigt.

    Sicherheitshinweise

    Häufige Fragen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Kostenübernahme durch BG

    Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

    Ausnahmen: